Juristische Personen

ein komplexes Thema

Steuern für juristische Personen - ein komplexes Thema

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen, wobei vor allem die Steuer für juristische Personen eine besonders komplexe Thematik darstellt. Denn neben der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht wird zusätzlich zwischen verschiedenen Hauptkategorien juristischer Personen und unterschiedlichen Besteuerungsmethoden differenziert. Die Steuerspezialisten der BGW Treuhand AG unterstützen Sie dabei, das Steuerrecht für juristische Personen gesetzeskonform und zu Ihrem Vorteil umzusetzen.

Die drei Hauptkategorien der juristischen Personen im Steuerrecht

Das Schweizer Steuerrecht unterteilt juristische Personen in drei Hauptkategorien. Diese sogenannten Steuersubjekte gliedern sich in folgende Kategorien.

  • Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
  • Vereine, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und andere

Die Besteuerungsmethoden orientieren sich an der Kategorie, der Ihr Unternehmen angehört. So entrichten Kapitalgesellschaften die Gewinnsteuer sowie ausschliesslich im Kanton ihres Hauptstandortes eine individuell durch den Kanton festgelegte Steuer auf das Kapital. Genossenschaften versteuern den Reingewinn sowie das Kapital durch eine kantonal festgelegte Kapitalsteuer.

Sofern Vereine, Stiftungen, Kirchen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften steuerpflichtig sind, sind Steuern nach kantonalem Recht sowie eine Gewinnsteuer fällig.

Diese oberflächliche Betrachtung des Schweizer Steuerrechts zeigt, wie es durch komplexe Vorgaben für Steuergerechtigkeit sorgt. Vor allem diese Komplexität erfordert jedoch bei der Ausführung der Steuererklärung umfassendes Fachwissen. Daher sind Sie bei den Steuerexperten der BGW Treuhand AG in besten Händen. Die Spezialisten kennen das Steuerrecht in allen Facetten und alle Möglichkeiten, um Ihre Steuerbelastung gesetzeskonform und trotzdem so niedrig wie möglich zu gestalten.

Unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig?

Juristische Personen, die ihren Sitz oder die Verwaltung im Ausland oder in einem anderen Kanton haben, sind in der Schweiz oder in einem Kanton nur beschränkt steuerpflichtig. Allerdings ist die Definition von «Sitz oder tatsächlicher Verwaltung» oft nicht ganz eindeutig und erfordert detailliertes Fachwissen. Mit den Spezialisten der BGW Treuhand AG klären Sie diese Frage rechtlich sicher.

Ob Sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind – die Unterstützung durch einen Steuerexperten bietet für jedes Unternehmen zahlreiche Vorteile. Denn neben den verschiedenen Steuervorteilen, die Sie aufgrund der hohen Fachkompetenz von Experten in Anspruch nehmen, profitieren Sie von der zuverlässigen Erfüllung aller steuerrechtlichen Vorgaben und sparen so wertvolle Zeit und Kosten.

Kontaktieren Sie die Steuerspezialisten der BGW Treuhand AG für ein unverbindliches Beratungsgespräch.